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   BAG, 10.05.1990 - 8 AZR 400/88   

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https://dejure.org/1990,6822
BAG, 10.05.1990 - 8 AZR 400/88 (https://dejure.org/1990,6822)
BAG, Entscheidung vom 10.05.1990 - 8 AZR 400/88 (https://dejure.org/1990,6822)
BAG, Entscheidung vom 10. Mai 1990 - 8 AZR 400/88 (https://dejure.org/1990,6822)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Führen eines hoch beladenen Gabelstaplers auf dem Betriebsgelände als gefahrgeneigte Arbeit - Maßgebliche Kriterien für die Bemessung des Verschuldens - Anteilige Haftung des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 524/82

    Haftung des Arbeitnehmers bei Verursachung von Schäden im Rahmen gefahrgeneigter

    Auszug aus BAG, 10.05.1990 - 8 AZR 400/88
    Ob die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze über die Haftungsbeschränkung bei gefahrgeneigter Arbeit (vgl. BAGE 57, 55 = AP Nr. 93 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) auch auf betriebliche Tätigkeiten anzuwenden sind, die nicht gefahrgeneigt sind (vgl. dazu Beschluß des Senats vom 12. Oktober 1989 - 8 AZR 741/87 - zur Veröffentlichung vorgesehen), ist somit entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts unerheblich.

    Nur bei geringer Schuld des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber solche Schäden allein zu tragen (vgl. BAGE 57, 47 und 57, 55 = AP Nr. 92 und 93 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).

  • BAG, 13.03.1968 - 1 AZR 362/67

    Gefahrgeneigte Arbeit - Lastkraftwagen

    Auszug aus BAG, 10.05.1990 - 8 AZR 400/88
    Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob der Tatrichter von den richtigen rechtlichen Beurteilungsmaßstäben ausgegangen ist und Denkgesetze, Erfahrungssätze und Verfahrensvorschriften verletzt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG Urteile vom 13. März 1968 - 1 AZR 362/67 - und vom 7. Juli 1970 - 1 AZR 505/69 - AP Nr. 42 und 58 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers und BAGE 23, 151 = AP Nr. 63 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).

    Mit dieser Auslegung des Begriffs der groben Fahrlässigkeit befindet sich das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteile vom 13. März 1968 - 1 AZR 362/67 -, vom 22. Februar 1972 - 1 AZR 223/71 - und vom 20. März 1973 - 1 AZR 337/72 - AP Nr. 42, 70 und 72 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) wie auch des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 10, 14, 16) [BGH 11.05.1953 - IV ZR 170/52].

  • BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 66/82

    Schadensersatzforderungen auf Grund eines Verkehrsunfalls - Verschulden an einem

    Auszug aus BAG, 10.05.1990 - 8 AZR 400/88
    Nur bei geringer Schuld des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber solche Schäden allein zu tragen (vgl. BAGE 57, 47 und 57, 55 = AP Nr. 92 und 93 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
  • BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52

    Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)

    Auszug aus BAG, 10.05.1990 - 8 AZR 400/88
    Mit dieser Auslegung des Begriffs der groben Fahrlässigkeit befindet sich das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteile vom 13. März 1968 - 1 AZR 362/67 -, vom 22. Februar 1972 - 1 AZR 223/71 - und vom 20. März 1973 - 1 AZR 337/72 - AP Nr. 42, 70 und 72 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) wie auch des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 10, 14, 16) [BGH 11.05.1953 - IV ZR 170/52].
  • BAG, 25.09.1957 - GS 4/56

    Grundsatz des innerbetrieblichen Schadensausgleichs

    Auszug aus BAG, 10.05.1990 - 8 AZR 400/88
    Als gefahrgeneigt wird eine Arbeit angesehen, wenn sie es mit großer Wahrscheinlichkeit mit sich bringt, daß auch dem sorgfältigsten Arbeitnehmer gelegentlich Fehler unterlaufen, die zwar für sich allein betrachtet vermeidbar sind, mit denen aber als einem typischen Abirren der Dienstleistung angesichts der menschlichen Unzulänglichkeit erfahrungsgemäß zu rechnen ist (BAGE 5, 1, 7 = AP Nr. 4 zu §§ 898, 899 RVO, zu III 1 der Gründe; vgl. auch BAGE 49, 1, 4 [BAG 12.02.1985 - 3 AZR 487/80] = AP Nr. 86 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, zu B I 1 a der Gründe).
  • BAG, 12.10.1989 - 8 AZR 741/87

    Gebotene Erweiterung der Haftungsbeschränkung zugunsten des Arbeitnehmers über

    Auszug aus BAG, 10.05.1990 - 8 AZR 400/88
    Ob die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze über die Haftungsbeschränkung bei gefahrgeneigter Arbeit (vgl. BAGE 57, 55 = AP Nr. 93 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) auch auf betriebliche Tätigkeiten anzuwenden sind, die nicht gefahrgeneigt sind (vgl. dazu Beschluß des Senats vom 12. Oktober 1989 - 8 AZR 741/87 - zur Veröffentlichung vorgesehen), ist somit entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts unerheblich.
  • BAG, 23.03.1983 - 7 AZR 391/79

    Schadenstragung - Gefahrgeneigte Arbeit - Vorsatz - GrobeFahrlässigkleit -

    Auszug aus BAG, 10.05.1990 - 8 AZR 400/88
    Die Tätigkeit eines Kraftfahrers ist regelmäßig gefahrgeneigt, wenn nicht besondere Umstände vorliegen, die ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen können (vgl. BAGE 42, 130 [BAG 23.03.1983 - 7 AZR 391/79] = AP Nr. 82 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BAGE 44, 170 = AP Nr. 84 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
  • BAG, 12.02.1985 - 3 AZR 487/80

    Beschränkung der Schadenshaftung des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 10.05.1990 - 8 AZR 400/88
    Als gefahrgeneigt wird eine Arbeit angesehen, wenn sie es mit großer Wahrscheinlichkeit mit sich bringt, daß auch dem sorgfältigsten Arbeitnehmer gelegentlich Fehler unterlaufen, die zwar für sich allein betrachtet vermeidbar sind, mit denen aber als einem typischen Abirren der Dienstleistung angesichts der menschlichen Unzulänglichkeit erfahrungsgemäß zu rechnen ist (BAGE 5, 1, 7 = AP Nr. 4 zu §§ 898, 899 RVO, zu III 1 der Gründe; vgl. auch BAGE 49, 1, 4 [BAG 12.02.1985 - 3 AZR 487/80] = AP Nr. 86 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, zu B I 1 a der Gründe).
  • BAG, 05.03.1981 - 3 AZR 559/78

    Ausschlußklausel - Arbeitnehmerhaftung

    Auszug aus BAG, 10.05.1990 - 8 AZR 400/88
    Wie das Landesarbeitsgericht ausgeführt hat, bestehen Bedenken dagegen, die beiden Schreiben der Klägerin vom 7. und 17. April 1986 als ausreichende Geltendmachung im Sinne der tariflichen Ausschlußfrist anzusehen, weil sie keine Angaben über die Schadenshöhe enthalten (vgl. BAG Urteil vom 5. März 1981 - 3 AZR 559/78 - AP Nr. 9 zu § 70 BAT).
  • BAG, 21.10.1983 - 7 AZR 488/80

    Arbeitnehmerhaftung

    Auszug aus BAG, 10.05.1990 - 8 AZR 400/88
    Die Tätigkeit eines Kraftfahrers ist regelmäßig gefahrgeneigt, wenn nicht besondere Umstände vorliegen, die ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen können (vgl. BAGE 42, 130 [BAG 23.03.1983 - 7 AZR 391/79] = AP Nr. 82 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BAGE 44, 170 = AP Nr. 84 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
  • BAG, 22.02.1972 - 1 AZR 223/71

    Haftung des Arbeitnehmers - Unfall - Grobe Fahrlässigkeit - Subjektive Umstände -

  • BAG, 18.12.1970 - 1 AZR 177/70

    Gefahrgeneigte Tätigkeit - Beurteilungsspielraum desTatsachenrichters -

  • BAG, 07.07.1970 - 1 AZR 505/69

    Verschuldensgrad - Beurteilungsspielraum - Verschuldensbegriff - Schadenersatz

  • BAG, 20.03.1973 - 1 AZR 337/72

    Haftung des Arbeitnehmers - Normale Fahrlässigkeit - Grobe Fahrlässigkeit -

  • BAG, 13.05.1970 - 1 AZR 336/69

    Gefahrgeneigte Arbeit - Lastkraftwagenfahrer

  • LAG Hessen, 19.02.1988 - 9 Sa 800/87

    Gefahrgeneigte Arbeit; Schadensaufteilung

  • BAG, 23.06.1994 - 8 AZR 599/92

    Anforderungen an die Haftung des Arbeitnehmers nach dem Manteltarifvertrag -

    Der Nachprüfung unterliegt aber, ob der Tatrichter den Begriff der groben Fahrlässigkeit verkannt hat, ob er bei der Beurteilung des Verschuldensgrades die wesentlichen Umstände berücksichtigt und Denkgesetze, Erfahrungssätze und Verfahrensvorschriften beachtet hat (BAGE 59, 203, 212 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers, zu A II 2 b aa der Gründe; BAG Urteil vom 10. Mai 1990 - 8 AZR 400/88 - n.v., zu I 2 der Gründe, jeweils m.w.N.; BGH Urteil vom 18. Oktober 1988 - VI ZR 15/88 - AP Nr. 4 zu § 640 RVO, zu II 1 der Gründe).
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